Richtlinien

– VDI 2052 Abs. 8
Aus der Küchenabluft sind feste und flüssige Bestandteile so weit wie möglich abzuscheiden, um eine Verschmutzung und die Brandgefahr im Abluftsystem zu minimieren. Küchenabluftanlagen müssen mit Aerosolabscheidern ausgerüstet sein, welche einen Flammendurchschlag in nachfolgende Anlagenteile verhindern.

– VDI 2052 Abs. 11 Aerosolabscheider
Aerosolabscheider (Flammschutzfilter aus Edelstahl) in Abluftanlagen sind den betrieblichen Anforderungen, mindestens jedoch alle 14 Tage, zu reinigen. Bei erhöhtem Fettansatz kann auch eine tägliche Reinigung erforderlich sein.

– VDI 2052 Abs. 11 Aktivkohlefilter
Aktivkohlefilter sind mindestens zweimal pro Jahr durch einen Sachkundigen auf ihre geruchsabscheidende Wirkung zu überprüfen und bei Bedarf zu reinigen. In Küchen- oder Grillbetrieben muss der Betreiber bzgl. der Verkehrssicherungspflicht den sicheren Betrieb gewährleisten.

– BGR 111 (vorher ZH 1/37) Abs. 5.21 (vgl. VDI 2052 Abs. 11) Abluftanlagen
Abluftanlagen dürfen nur mit Aerosolabscheidern betrieben werden. Küchenabluftdecken sind regelmäßig, mindestens jedoch halbjährlich, auf ihren Verschmutzungsgrad zu prüfen und bei Bedarf zu reinigen. Dies gilt insbesondere für den Deckenhohlraum. Einrichtungen der Abluftanlage sind mindestens halbjährlich zu prüfen und bei Bedarf zu reinigen. Dies sind z. B. Abluftleitungen, Ventilatoren, Aggregatkammern.

– Verkehrssicherungspflicht in Küchen- oder Grillbetrieben
(BGH-Urteil v. 02.02.1988 VI ZR 11/87 Düsseldorf) Aus den Gründen, dass Fett durch Selbstentzündung in Brand geraten kann, muss jedem Betreiber eines Küchen- oder Grillbetriebes bekannt sein; ebenso der Umstand, dass sich aus der Abluft eines derartigen Betriebes in den Abzügen erhebliche Fettmengen ablagern können, die diese Brandgefahr entstehen lassen. Es gehört deshalb zu den Verkehrssicherungspflichten des Betreibers, diesen Gefahren durch regelmäßiges Kontrollieren und Reinigen der Abzugsanlage zu begegnen. In den Sicherheitsregeln für Küchen, Ausgabe 1984?, die von der zuständigen Berufsgenossenschaft erlassen worden sind, ist angeordnet, dass bei Dunstabzugsanlagen die Abluftkanäle und Ventilatoren mindestens vierteljährlich, die Zuluftkanäle jährlich zu kontrollieren und bei Bedarf zu reinigen sind.

– Versicherungsschutz
Im Brandfall (Flammenüberschlag vom Herd) besteht kein Leistungsanspruch gegenüber der Versicherung (Gebäudeversicherung), wenn der Versicherte nicht nachweisen kann, dass er regelmäßig seinen Verpflichtungen zum vorbeugenden Brandschutz nachgekommen ist. D.h., dass der Versicherungsschutz erlischt, wenn die Anlage nicht regelmäßig bei Bedarf gereinigt wird. Bei einem Gebäudebrand wären die immensen Schäden nicht durch die Gebäudeversicherung gedeckt.

– VDMA 24186-1
Leistungsprogramm für die Wartung von technischen Anlagen und Ausrüstungen in Gebäuden, Teil 1: Lufttechnische Geräte und Anlagen. Hier ist klar geregelt wie eine Wartung zu erfolgen hat.

– Zusammenfassung
VDI 2052 – Vorbeugender Brandschutz für Küchenabluftanlagen und ihre Komponenten sind täglich auf Verschmutzung zu prüfen und bei Bedarf zu reinigen. Küchenlüftungsdecken und ihre Komponenten sind monatlich auf Verschmutzung zu prüfen und bei Bedarf zu reinigen. Die durchgeführten Reinigungen sind zu dokumentieren.
Dies gilt insbesondere für Deckenhohlräume, sofern diese mit der Küchenabluft in Verbindung kommen.
Einrichtungen der Abluftanlage (Leitungen, Ventilatoren, Aggregatkammern) sind mindestens 1/2 jährlich zu prüfen und bei Bedarf zu reinigen. Aerosolabscheider müssen über Bediengriffe verfügen. Ventilatoren mit im Luftstrom liegenden Motoren sind nicht zulässig.